AGB

§ 1 Allgemeine Pflichten

Die Firma J. Wassong verpflichtet sich, dem Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstände für die Dauer der festgelegten Mietzeit zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert und betriebsbereit zurückzugeben. 

§ 2 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit

Die Mietzeit beträgt bei einer Tagesmietung 24 Stunden und bei Wochenendmietung 72 Stunden. Die Mietzeit kann nur im beiderseitigem Einverständnis verlängert werden. Die Mietzeit endet erst dann, wenn die Mietgegenstände mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungsgemäßem Zustand bei der Firma J. Wassong oder einem anderen vereinbartem Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. 

§ 3 Mängel

Nimmt der Mieter die Mietgegenstände in Kenntnis eines Mangels an, so kann er diesen Mangel nicht mehr rügen, wenn der Mangel im Lieferschein schriftlich festgehalten worden ist.

§ 4 Zahlungen der Miete                                                                                  

Der Mietpreis ist bei Übergabe der Mietgegenstände in bar zu entrichten.

§5 Pflichten des Mieters  

Der Mieter verpflichtet sich:
Vor Inbetriebnahme alle Mietgegenstände ordnungsgemäß zu behandeln und sich bei Rückfragen unverzüglich an die Firma J. Wassong zu wenden. Die Mietgegenstände vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Die Firma J. Wassong unverzüglich über eingetretene Beschädigungen oder Funktionsstörungen zu unterrichten. Erforderlichenfalls ist der Mietgegenstand sofort außer Betrieb zu setzen und eine Anweisung der Firma J. Wassong abzuwarten. Die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüsse zu schützen. Dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nur durch eingewiesene Personen bedient werden. Sofern für den Betrieb die Mietgegenstände besondere Lizenzen, Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich sind, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorhanden und gültig sind. Die Mietgegenstände ordentlich zu versichern. Bei Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände durch eine Straftat ist unverzüglich die zuständige Polizeibehörde und die Firma J. Wassong zu unterrichten.

§6 Untervermietung

Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände unterzuvermieten oder Dritten Rechte an den Mietgegenständen einzuräumen oder Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten.

§ 7 Rücklieferung

Der Mieter hat die Mietgegenstände betriebsbereit, gereinigt und mit allen Zubehörteilen zurück zu liefern. Wird eine Abholung durch die Firma J. Wassong vereinbart, so hat der Mieter die Mietgegenstände in gleichem Zustand so rechtzeitig bereitzustellen, dass die Abholung innerhalb der Geschäftszeiten der Firma J. Wassong gewährleistet ist. Sonn und Feiertags ist keine Rücknahme von Geräten möglich.

§ 8 Verlust

Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übernahme der Mietgegenstände und endet mit deren Rückgabe an die Firma J. Wassong. Sollte es dem Mieter nicht möglich sein, die Mietgegenstände vereinbarungs- und ordnungsgemäß zurückzugeben, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Bei Verlust der Mietgegenstände ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes, zzgl. der Beschaffungsnebenkosten, erforderlich ist. Zusätzlich hat der Mieter der Firma J. Wassong den Mietausfall während der Dauer der Ersatzbeschaffung in Höhe von 50% des regulären Tagesmietpreises zu ersetzen.

§ 9 Kündigung

Der abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Ein ausserordentlicher Kündigungsgrund liegt vor, wenn: Der Mieter ohne Einwilligung der Firma J. Wassong die Mietgegenstände oder einen Teil nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen Ort als im Vertrag angegebenen bringt bzw. Dritten überlässt. Bei einer örtlichen Überprüfung festgestellt wird, dass die Mietgegenstände durch Vernachlässigung der dem Mieter obliegenden Pflichten erheblich gefährdet sind. Der Mieter einer Aufforderung der Firma J. Wassong zur Abhilfe nicht nachkommt. Die Mietgegenstände dem Mieter nicht rechtzeitig überlassen wurden und die Firma J. Wassong keinen gleichwertigen Ersatz stellen konnte.

§ 10 Haftung der Firma J. Wassong

Die Firma J. Wassong haftet nicht für Schäden, die vom Mieter verursacht worden sind und die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.

§ 11 Kaution

Der Mieter muss bei Unterzeichnung des Mietvertrages eine Kaution bzw. gültige EC-Karte und einen gültigen Personalausweis vorlegen. Hat der Mieter der Firma J. Wassong keine Kaution gestellt, so ist die Firma J. Wassong berechtigt, bei Beendigung des Mietvertrages anstehende Schäden in Rechnung zu stellen.

§ 12 Reservierungen

Reservierungen erfolgen immer unverbindlich. Ein Anspruch auf die Mietgegenstände besteht immer nur mit Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages oder einer Auftragsbestätigung. 

§ 13 Gerichtsstand

Alle ergebenden Streitigkeiten sind beim Amtsgericht Bonn zu erheben.